Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle jetzigen oder zukünftigen Angebote und Verträge von der mobilen EMERGENCY MOBILE BOX, und allen angebotenen zusätzlichen Serviceleistungen von MPJ-Emergency Mobile Box: Produkte zur Dauermiete und für den verschiedensten Bereichen umfassen folgende Leistungen: Aufstellen am Lieferort sowie je nach Modell und Bestellung mit Dienstleistung sowie Wartung.
Unsere Produkte werden in einwandfreiem Zustand geliefert und bleiben unser Eigentum. Lieferungen, Reinigungen und Abholungen erfolgen in regelmäßigen Abständen. Unsere Produkte sind anschlussfrei, d.h. ohne Kanal-, Wasser- und Elektroanschluss (ausgenommen bei Emergency Mobile Boxn zB mit Heizungen). Wir behalten uns vor, nicht in unserem Liefergebiet liegende Aufträge an Mietpartner weiterzugeben. Der Servicezeitpunkt wird vom Vermieter bestimmt. Wunschtermine werden zwischen Kunde und Vermieter abgestimmt und gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

Allgemeines
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichender oder entgegenstehender Geschäftsbedingung des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden den Vertrag vorbehaltlos ausführen. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen im Rahmen einer ständigen Geschäftsbedingung auch für alle zukünftigen vertraglichen Beziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden.

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Auftragserteilung
Bei einer Auftragserteilung erfolgt nicht zwingend eine Auftragsbestätigung. Bestellungen, Kündigungen und alle Aufträge sämtlicher Art, können ausschließlich vom unserem Büropersonal entgegengenommen werden. Absprachen jeglicher Art mit unseren Servicemitarbeitern sind unwirksam.

Mietzeit, Lieferung, Service und Abholung
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Datum, abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern die EMERGENCY MOBILE BOX zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird. Für jede angefangene Woche wird der volle Wochenmietpreis berechnet. Ruhen die Arbeiten auf der Baustelle, für die die EMERGENCY MOBILE BOX gemietet ist, kann dieses wochenweise still gemeldet werden. In dieser Zeit wird der Service stillgelegt, jedoch auch die Berechnung. Der Mieter hat sowohl die Einstellung der Arbeiten, als auch die Wiederaufnahme dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei längerer Ruhezeit behalten wir uns vor, das EMERGENCY MOBILE BOX bei Bedarf oder zur Grundreinigung ohne weitere Ankündigung abzuholen. Bei Bedarf müsste die EMERGENCY MOBILE BOX erneut bestellt werden. Stilllegungen und Abmeldungen müssen vorher bekannt gegeben werden. Rückwirkende Stilllegungen und Abmeldungen werden nicht berücksichtigt, da unsere Leistungen bereits erbracht wurden.
Die Lieferung erfolgt spätestens entsprechend des benannten Termins im Laufe der Arbeitswoche auf der Tour. Nicht planbare Ereignisse können jedoch zu Verzögerungen führen. Der Kunde haftet dafür, dass die Aufstellung am genannten Platz rechtlich zulässig und tatsächlich möglich ist. Eine gegebenenfalls erforderliche behördliche Aufstellgenehmigung/ Sondernutzungserlaubnis ist vom Kunden auf eigene Kosten selbst zu besorgen.

Etwaige Elektroanschluss (mind. 3x400V  3x25A) oder Wasseranschluss, Abflussleitung, Telefonanschluss oder Internetverbindungen in Form von Netzwerkleitungen werden vom Kunden gestellt.

Lieferkosten durch LKW oder Stapler trägt der Mieter kann auch ggf. selbst gestellt werden.

Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu der EMERGENCY MOBILE BOX für die Reinigung und die Abholung für unsere LKW-Fahrzeuge frei und befahrbar zu halten. Kann die EMERGENCY MOBILE BOX aufgrund einer versperrten Zufahrt oder einer verschlossenen Baustelle nicht gereinigt oder abgeholt werden, berechtigt uns dies zur Berechnung für die erneute Anfahrt. Werden unsere Produkte von der Anlieferstelle selbständig versetzt z.B. hinter eine Mauer, über einen Zaun, in ein abgesperrtes Grundstück oder abgesperrte Halle und eine Abholung dadurch nicht mehr möglich sein, verlängert sich die Mietzeit/Berechnung automatisch bis zur endgültigen Abholung. Sollte eine Abholung trotz Aufforderung nicht möglich sein, werden wir den aktuellen Verkehrswert des Mietobjektes, sowie alle entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Der Mieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Inhalt sowie die Emergency Mobile Box Innenraum nicht zur Entsorgung von Flüssigkeiten und/oder anderen Müll verwendet wird. Dadurch entstehende Kosten müssen vom Mieter getragen werden. Das Anbringen von Aufklebern, Bemalen und/oder Besprühen ausgenommen Model: MGOOS-Eigendesign, sowie Verschmutzungen durch Baustoffe und Schäden jeglicher Art sind uns sofort zu melden und werden in Rechnung gestellt. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt und berechtigt nicht zur Rechnungskürzung. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen. Schäden an unseren Produkten die nach der Abholung festgestellt werden, werden den Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die Wartung der Geräte sowie nachfüllen von Materialien wird separat verrechnet - Produkte die in Gebrauch genommen wurden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden um den Fortbestand und Aufrechterhaltung der EMERGENCY MOBILE BOX in Notfällen zu gewährleisten.

Bei Kurzzeitmieten für Veranstaltungen usw. erfolgt die Abholung automatisch.

Bei Langzeitmieten wie zB Baustellen, vereinbaren wir kein festes Mietende. Das auf unbestimmte Zeit geschlossene Mietverhältnis kann unter Einhaltung der Mindestmietberechnung täglich zu unseren Bürozeiten gekündigt werden. Der Kündigungstag gilt noch als volle laufende Woche und wird in Rechnung gestellt. Rückwirkende Kündigungen werden nicht anerkannt.

Abrechnung

Die Miete, sowie alle eventuell anfallenden sonstigen Kosten, werden bei Anmietung jeweils alle 28 Tage berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Mindestmiete von 4 Wochen. Danach wird wochenweise abgerechnet. Bei Veranstaltungen gilt grundsätzlich der vereinbarte Mietpreis. Alle unsere Rechnungen sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Nicht enthalten sind Preise für Schulungen udgl.. Das Aufstellen der Emergency Mobile Boxn gehört nicht zu den Bauleistungen. Bei Auftragsstornierungen vor Ort beim Fahrer oder nach bereits erfolgter Stellung der Emergency Mobile Box, wird grundsätzlich die Mindestmietzeit von 28 Tagen bzw. der volle Pauschalpreis in Rechnung gestellt. Aufträge, die wir an unsere Mietpartner weitergeben müssen, weichen eventuell von dem vereinbarten Mietpreis und/oder Abrechnungszeitraum ab und werden angeglichen.

Zahlung Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bleibt der Mieter trotz Mahnung mit der Zahlung mehr als 8 Tage in Verzug, kann der Vermieter die EMERGENCY MOBILE BOX abholen und damit das Mietverhältnis beenden. Für Zahlungsverzug werden Mahngebühren bzw. Verzugszinsen in Höhe des aktuellen gesetzlichen Prozentsatzes über dem jeweiligen Basiszinssatz (Handelsgeschäft) geltend gemacht. Der Vermieter ist berechtigt, seine Rechte am Mietobjekt sowie die Ansprüche aus dem Mietvertrag, insbesondere auf die vereinbarte Miete zwecks der Refinanzierung auf Dritte zu übertragen. Sämtliche offenstehende Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Vergleichs- und Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.

Preis
Preise sind stets in Euro ohne MwSt. angegeben. Jegliche Erhöhung der MwSt. oder jede neue Steuer, die zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und dem der Übergabe auferlegt würde, geht zu Lasten des Kunden. Die Preise beziehen sich, es sei denn, dies ist in den Besonderen Bedingungen anders angegeben, nur auf die Übergabe der in den Besonderen Bedingungen beschriebenen Waren. Davon ausgenommen sind alle anderen Arbeiten und Leistungen, die zusätzlich erbracht werden. Wenn diese vom Kunden bestellt werden, werden sie ihm zuzüglich zu dem in den besonderen Bedingungen vorgesehenen Preis in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen für Mietobjekte sind prompt ohne Abzüge mit Rechnungslegung bei Übergabe zu leisten.
Eine bei Abschluss des Vertrages vom Kunden geleistete Anzahlung ist als Angeld im Sinne des § 908 ABGB zu verstehen. Wird der Vertrag MPJ – EMERGENCY MOBILE BOX schuldhaft nicht erfüllt, kann der Kunde höchstens den einfachen Betrag der geleisteten Anzahlung fordern.

Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 3,5 % pro Monat zu bezahlen. Steht die Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum aus, werden weiter die gesamten Rechnungen des Kunden unverzüglich einforderbar.
Jede am Fälligkeitsdatum unbezahlte Rechnung wird außerdem ohne Inverzugsetzung als Schadenersatz um eine Pauschalentschädigung erhöht, die 40 % des noch ausstehenden Betrages ausmacht und mindestens EUR 40,00 beträgt.
Kommt der Kunde einer Zahlungsaufforderung trotz Setzung einer Nachfrist von 8Werktagen nicht nach, ist  MPJ – EMERGENCY MOBILE BOX Berechtigt, unbeschadet der Ansprüche gem. § 918 ABGB, den Kaufgegenstand zurückzunehmen, ohne das dieser einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.

Wird MPJ – EMERGENCY MOBILE BOX nach Vertragsabschluss bekannt, dass sich die Vermögenslage des Kunden ungünstig entwickelt hat oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, sodass die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht sichergestellt ist, kann MPJ – EMERGENCY MOBILE BOX Vorauskassa oder Sicherung im Wert der Ware verlangen. Erfüllt der Kunde diese Forderung nicht, ist MPJ – EMERGENCY MOBILE BOX zum sofortigen Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.

Bei berechtigtem Rücktritt von MPJ – EMERGENCY MOBILE BOX ist der Kunde verpflichtet, MPJ – EMERGENCY MOBILE BOX eine Abstandszahlung in der Höhe von 40 % des Preises jener Waren zu zahlen, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist.
Ferner hat der säumige Kunde alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.

Jegliche Beschwerde bezüglich der in Rechnung gestellten Beträge muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum bei MPJ – EMERGENCY MOBILE BOX eingehen. Ist dies nicht der Fall, wird die Rechnung als unwiderruflich und vollständig angenommen betrachtet.

Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen, welcher Art immer, ist ausgeschlossen.

Kaufpreise gelten, wenn nicht anders vereinbart, frei verladen ab Werk / Produktionsstandort.
Alle Kaufpreise sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise und gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt.
MPJ – EMERGENCY MOBILE BOX ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Zahlungen von Dritten für die Rechnung des Kunden auch dann anzunehmen, wenn dieser widerspricht.

Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von MPJ – EMERGENCY MOBILE BOX nicht anerkannten Gründen zurückzuhalten.

Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann die MPJ – EMERGENCY MOBILE BOX entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder die Erfüllung seiner Leistungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen. Den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Sofern bei Zahlungsverzug kein Entlastungsgrund aufseiten des Käufers vorliegt, berechnet MPJ – EMERGENCY MOBILE BOX ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 3,5%p.M

Haftung
Der Mieter/Auftraggeber ist während der gesamten Standzeit auch während einer Ruhe- bzw. Stillmeldung für das Mietobjekt verantwortlich. Bei einer Ruhe- bzw. Stillmeldung bleibt das Mietverhältnis bestehen, allerdings wird für diese Zeit aufgrund der Ruhemeldung kein Reinigungsintervall durchgeführt und der Zeitraum ist mietfrei. Das Mietverhältnis erlischt automatisch bei der Abholung der EMERGENCY MOBILE BOX. Beanstandungen berechtigen nicht zur Mietminderung. Der Vermieter haftet auch nicht in Fällen höherer Gewalt. Der Kunde übernimmt betreffs des Mietgegenstands alle Verkehrssicherungspflichten für die gesamte Standzeit. Durch die missbräuchliche Benutzung der Miettoilette entstehenden Kosten (z.B. Einbringen von Altöl, Chemikalien, Beton, Müll etc.) haftet der Mieter. Für die Anbringung von Elektroanlagen, Aggregaten oder sonstige Gerätschaften haftet in jedem Fall der Mieter. Für sämtliche Schäden, auch die an Dritte, die durch unser Mietobjekt während der gesamten Standzeit entstehen, wie zum Beispiel durch Umfallen bei Sturm, sind wir nicht haftbar.

Das Mietobjekt ist durch den Vermieter nicht versichert. Der Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung der Mietobjekte bis zum vollen Wiederbeschaffungsneuwert, es sei denn, er hat mit dem Vermieter ausdrücklich eine Haftungsbefreiung vereinbart. Der Verlust oder die Beschädigung sind dem Vermieter unverzüglich zu melden und es ist vom Mieter Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Für die Absicherung/Fixierung der EMERGENCY MOBILE BOX (zum Bsp. bei Sturm) ist der Mieter verantwortlich. Für die durch miss bräuchliche Benutzung der EMERGENCY MOBILE BOX entstehenden Kosten (z.B. Einbringen von Altöl, Chemikalien, Beton, Müll, etc.) haftet der Mieter.

Bei Rückgabe von verschmutzten oder beschädigten Mietobjekten berechnen wir Reinigungs- und Reparaturkosten. Die hierdurch anfallenden Stand - Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für Sachschäden oder Untergang, unberührt davon, wodurch der Schadensfall verursacht ist.

Haftpflichtansprüche von Dritten aus der Benutzung des Mietobjektes gehen zu Lasten des Mieters.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten wird Innsbruck vereinbart.

Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis bei uns gespeichert, geändert und / oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Kunden verletzt werden, an Dritte (z.B. an Steuerberater, jedoch nicht für Werbe- oder anderweitige Missbrauchszwecke), zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden.
Es liegt auch in unserem Interesse, Sie zufrieden zu stellen. Sollte dies daher einmal zu einem Missverständnis oder Versäumnis kommen, kontaktieren Sie uns, damit eine Lösung gefunden werden kann.

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen von Marketingzwecken Bilder und/oder Videos von der EMERGENCY MOBILE BOX gemacht werden und zur Veröffentlichung
· auf der Homepage der MPJ (www.ermergencymobilebox.at )
· in (Print-)Publikationen der MPJ
· auf der Sozial Media- Unternehmensseiten der MPJ

verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit der MPJ.
Der Mieter ist darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.
Die Mieter haben die umseitigen Hinweise gemäß Art. 13 DSGVO gelesen und verstanden.
Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem MPJ jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem Vermieter möglich ist

Stand: 12/2024

 
 
 
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